Bei Immobiliengeschäften ist die Mitwirkung eines Notars häufig nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich, denn beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es oft um erhebliche wirtschaftliche Werte.
Wir werden daher bei Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen ebenso tätig wie bei Immobilienschenkungen, etwa im Zusammenhang mit vorgezogenen Erbschaften oder der Weitergabe eines Betriebes an die nächste Generation. Aber auch bei komplexen Immobilienaufteilungen im Wohn- und Gewerbe-Immobilienbereich oder Bauträgerobjekten stehen wir unseren Mandanten zur Seite.
Wir bringen die Wünsche der Beteiligten in rechtssichere Formulierungen, beraten sie zu etwaigen rechtlichen Risiken und wickeln die Verträge schnell und sorgfältig für sie ab. Falls erforderlich übernehmen wir einen großen Teil der Korrespondenz mit Behörden, Gerichten, Banken und Investoren und sorgen für die nötigen Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch. Unser Ziel: Rechtssicherheit für unsere Mandanten.