Die Internationalisierung des Wirtschaftslebens macht eine Rechtsberatung erforderlich, die weit über die Grenzen der deutschen Rechtsordnung hinaus blickt.
Als Notare beurkunden wir auch in Fällen internationalen Rechtsverkehrs und erstellen die in Zusammenarbeit mit den rechtlichen und steuerlichen Beratern erstellten Dokumente .
Die notarielle Urkunde ist auch über Landesgrenzen hinweg ein beweiskräftiges Dokument, welches – ggf. mit Apostille versehen – weltweit anerkannt wird. Notarielle Urkunden sind darüber hinaus europaweit vollstreckbar.
Hinzu kommt, dass notarielle Existenz- und Vertretungsbescheinigungen für Unternehmen die Voraussetzung für Rechtsgeschäfte mit Auslandsbezug sind.