UNTER­NEHMEN

Kleinen wie großen Unternehmen stehen wir als kompetente Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht zur Seite.





Vor und nach der Gründung

Unternehmensgründer begleiten wir bei Gründung, entwerfen die hierzu erforderlichen Verträge und Dokumente und übernehmen, wenn nötig, die Anmeldungen für die Eintragung im Handels­register. 


Wir betreuen Unternehmungen auch nach ihrer Gründung dauerhaft in handels- und gesell­schafts­rechtlichen Angelegenheiten, so bei Umstruk­turierungen insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz oder bei der Durchführung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften.


Dabei arbeiten wir, wenn erforderlich, eng mit Rechtsanwälten oder Steuerberatern zusammen.