Ob Eheschließung, Adoption oder Scheidung – auch auf dem Gebiet des Familienrechts sind wir kompetente Ansprechpartner.
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, setzen wir für Sie die erforderlichen Anträge an das Familiengericht auf. Wir gestalten und beurkunden vor oder nach einer Eheschließung Eheverträge, mit denen z.B. der Güterstand modifiziert, der Unterhalt geregelt oder das Sorgerecht festgeschrieben werden kann.
Und auch wenn die Ehe scheitern sollte, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Durch eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich Streit vermeiden und Kosten sparen.
Auch im Bereich Familienrecht gilt: Als Notare sind wir im Unterschied zum Anwalt unabhängig und unparteilich und widmen uns unserer Aufgabe mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl.