Als Notare sind wir unparteiischer Amtsträger und widmen uns der „vorsorgenden Rechtspflege“.
Das heißt, wir sind in allen Rechtsbereichen zur Beratung und Vertretung und zur Gestaltung von Vertragsentwürfen befugt.
Darüber hinaus übernehmen wir für unsere Mandanten z. B. auch die treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen und stellen auf unterschiedlichen Gebieten Urkunden aus. Auch die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften durch den Notar sind häufig erforderlich.
Zu unseren sonstigen Zuständigkeiten zählt außerdem die Beurkundung von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen, von Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen, die Durchführung von Versteigerungen und Verlosungen, Tatsachenbescheinigungen sowie Existenz- und Vertretungsbescheinigungen.